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unternehmensgegenstand.de

GmbH · UG · GbR

Den Unternehmensgegenstand klar formulieren.

Beschreiben Sie in eigenen Worten, was Ihr Unternehmen tut. Sie erhalten mehrere präzise Formulierungsentwürfe samt Hinweisen zu Erlaubnispflichten – per E-Mail und direkt auf dem Bildschirm.

Kostenlos · keine Anmeldung · in unter zwei Minuten

Aus einer Beschreibung wie „Ich verkaufe Küchenzubehör im Internet“ wird:

Zu pauschal

Handel mit Waren aller Art.

Konkreter Entwurf

Online-Handel mit Haushalts- und Küchenwaren, insbesondere Koch- und Backzubehör, sowie der Im- und Export entsprechender Waren.

Was ist ein Unternehmensgegenstand?

Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit einer Gesellschaft: welche Leistungen sie erbringt oder welche Waren sie herstellt und handelt. Bei GmbH und UG gehört er nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG in den Gesellschaftsvertrag und wird ins Handelsregister eingetragen.

Beispiel: „Entwicklung und Vertrieb von Software zur Terminverwaltung.“ Ein Entwurf sollte Ihren tatsächlichen Schwerpunkt erkennen lassen. Über die Eintragung entscheidet das Registergericht.

Unternehmensgegenstand-Generator

Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit – Sie erhalten mehrere konkrete Formulierungen.

Ein, zwei Sätze genügen.0/1500

Wir schicken Ihnen das Ergebnis zu. Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hinweis: Automatisiert erstellte Formulierungshilfe auf Basis typischer Muster – keine Rechtsberatung. Bitte vor der Beurkundung vom Notar bzw. der IHK prüfen lassen.

  • Mit Verweisen auf Gesetzestexte und IHK-Hinweise
  • Reichweitenmessung erst nach Ihrer Einwilligung
  • Formulierungsentwürfe zur Prüfung durch Notar oder IHK

So funktioniert’s

In drei Schritten zur Formulierung

Kein Konto, kein Papierkram. Sie beschreiben, wir formulieren, der Notar beurkundet.

  1. 01

    Beschreiben

    Sagen Sie in ein, zwei Sätzen, was Sie anbieten. Optional Rechtsform und Branche wählen.

  2. 02

    Ergebnis erhalten

    Sie bekommen mehrere Formulierungs­varianten samt Hinweisen – auf dem Bildschirm und per E-Mail.

  3. 03

    Prüfen lassen

    Nehmen Sie die passende Variante mit zur Beurkundung. Der Notar prüft sie verbindlich.

Stolperfallen

Woran Eintragungen scheitern

Die meisten Beanstandungen haben dieselben drei Ursachen. Gut, wenn man sie vorher kennt.

  • „… aller Art“

    „Handel mit Waren aller Art“ gilt vielen Registergerichten als zu unbestimmt – und wird beanstandet.

  • Erlaubnispflicht unsichtbar

    Wer unter § 34c GewO, KWG oder RDG fällt, muss das im Gegenstand erkennbar machen. Fehlt der Bezug, stockt die Eintragung.

  • Zweck mit Gegenstand verwechselt

    Das Ziel der Gesellschaft (Zweck) ist nicht die Tätigkeit (Gegenstand). Eingetragen und geprüft wird der Gegenstand.

Alle Ablehnungsgründe im Detail →

Häufige Fragen

Was Gründerinnen und Gründer fragen

Was ist der Unternehmensgegenstand überhaupt?

Er beschreibt, womit Ihre Gesellschaft konkret Geld verdient – die eigentliche Tätigkeit. Der Gegenstand steht in der Satzung und wird ins Handelsregister eingetragen. Das Registergericht prüft dabei, ob er hinreichend bestimmt ist.

Reicht nicht einfach „Handel mit Waren aller Art“?

Meist nicht. Solche Pauschalformeln halten viele Registergerichte für zu unbestimmt und beanstanden sie. Tragfähiger ist ein klarer Schwerpunkt, den Sie bei Bedarf mit „insbesondere …“ öffnen.

Ersetzt der Generator den Notar oder die IHK?

Nein. Sie erhalten eine Formulierungshilfe auf Basis typischer Muster, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die verbindliche Prüfung gehört zum Notar, der die Satzung beurkundet – vorab hilft die IHK weiter.

Was kostet die Nutzung?

Nichts. Der Generator ist kostenlos. Finanziert wird das Angebot über Empfehlungen für Dienste, die nach der Gründung ohnehin anstehen – etwa ein Geschäftskonto oder die Buchhaltung.

Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse?

Wir senden Ihnen das Ergebnis zu. Tipps und Angebote rund um die Gründung bekommen Sie nur, wenn Sie das Häkchen aktiv setzen – abmelden können Sie sich jederzeit. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Worin unterscheidet sich der Gegenstand vom Gesellschaftszweck?

Der Zweck ist das übergeordnete Ziel der Gesellschaft, der Gegenstand die konkrete Tätigkeit, mit der dieses Ziel erreicht wird. Ins Register eingetragen und vom Gericht geprüft wird der Gegenstand.

Formulieren Sie Ihren Gegenstand – bevor der Notartermin drängt.

Ein paar Sätze genügen. In unter zwei Minuten halten Sie mehrere belastbare Varianten in der Hand.