Unternehmensgegenstand für Gastronomie – Formulierung & Muster
Ob Restaurant, Café oder Lieferküche – im Gegenstand sollte der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung klar benannt sein. Das ist unkompliziert, solange Sie nicht bei „Betrieb von Geschäften aller Art“ landen.
Wichtig ist weniger der Gegenstand als die gewerberechtliche Seite: Der Ausschank von Alkohol ist nach Landesrecht erlaubnis- oder anzeigepflichtig.
Muster
Formulierungen für Gastronomie
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere eines Restaurants mit Ausschank von Speisen und Getränken.
Betrieb gastronomischer Betriebe sowie Catering und Lieferdienste, einschließlich des Handels mit Speisen und Getränken.
Erlaubnis-Hinweis
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder zumindest eine Anzeige nach dem Gaststättenrecht nötig; hinzu kommen Hygienevorschriften und eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Der reine Speisenverkauf ist meist erlaubnisfrei. Diese Pflichten betreffen den Betrieb, nicht die Eintragung.
Gegenstand für Gastronomie generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.
Häufige Fragen
Gastronomie: kurz beantwortet
Muss die Gaststättenerlaubnis in den Gegenstand?
Nein. Die Erlaubnis ist eine Frage des Gewerberechts, nicht des Satzungstexts. Der Gegenstand benennt nur die Tätigkeit – den Betrieb der gastronomischen Einrichtung.
Deckt der Gegenstand auch Catering ab?
Nur wenn Sie es aufnehmen. Ergänzen Sie „sowie Catering und Lieferdienste“, wenn Sie über das Lokal hinaus tätig werden wollen.
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