Unternehmensgegenstand: Beispiele und Muster
Ein Unternehmensgegenstand beschreibt, welche Produkte oder Leistungen Ihre Gesellschaft anbietet. Ein brauchbarer Entwurf verbindet Tätigkeit, Gegenstand und Schwerpunkt – etwa die Entwicklung von Software zur Terminverwaltung. Hier finden Sie konkrete Ausgangspunkte für 13 Branchen.
Die Beispiele sind Formulierungshilfen für GmbH und UG, keine geprüften Satzungsklauseln. Wählen Sie nur tatsächlich passende Tätigkeiten und klären Sie Erlaubnisfragen vorab.
Holding & eigenes Vermögen
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Diese Entwürfe betreffen eigenes Vermögen. Ob ein konkretes Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist, hängt von seiner tatsächlichen Ausgestaltung ab. Eine Formulierung wie „keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten“ schafft keine Ausnahme vom Aufsichtsrecht. Auch steuerliche Folgen lassen sich nicht allein aus dem Satzungswortlaut ableiten.
Weitere Varianten und Fragen zu Holding & eigenes VermögenIT-Dienstleistung
Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Software sowie die Beratung von Unternehmen bei Auswahl, Einführung und Anpassung von IT-Systemen.
Klassische IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Achtung nur an den Rändern: Wer Zahlungsdienste anbietet, kann unter das ZAG fallen; wer Telekommunikationsdienste erbringt, hat Meldepflichten nach dem TKG. Reine Entwicklung, Beratung und Betrieb brauchen keine Erlaubnis.
Weitere Varianten und Fragen zu IT-DienstleistungOnline-Handel
Online-Handel mit Haushalts- und Küchenwaren sowie der Im- und Export entsprechender Produkte.
Der Handel als solcher ist erlaubnisfrei. Auf das Sortiment kommt es an: Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Arzneimittel, Tabak, Alkohol, Waffen oder Tierprodukte sind teils erlaubnis-, melde- oder überwachungspflichtig. Spiegeln Sie solche Schwerpunkte im Gegenstand wider.
Weitere Varianten und Fragen zu Online-HandelUnternehmensberatung
Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Organisation, Prozesse und Unternehmensstrategie.
Unternehmensberatung ist erlaubnisfrei. Sobald jedoch Rechtsdienstleistungen (RDG), Steuerberatung (StBerG) oder Finanz- und Anlageberatung (GewO/KWG) hinzukommen, greifen eigene Erlaubnispflichten. Nennen Sie deshalb das Sachgebiet – „Beratung“ allein ist zu unbestimmt.
Weitere Varianten und Fragen zu UnternehmensberatungImmobilienmakler
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume (Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO).
Die gewerbliche Immobilienvermittlung erfordert grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Für bestimmte Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter enthält die Vorschrift eigene Tatbestände; Immobiliardarlehensvermittlung fällt unter § 34i GewO. Die reine Verwaltung eigener Immobilien ist von der Verwaltung für Dritte zu unterscheiden. Bauträgergeschäfte können auch mit eigenen Immobilien erlaubnispflichtig sein.
Weitere Varianten und Fragen zu ImmobilienmaklerMarketing & Werbeagentur
Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Social Media und Content-Erstellung.
Klassische Agenturleistungen brauchen keine Erlaubnis. Kommen Nachbarfelder hinzu, sieht es anders aus: Die Arbeitnehmerüberlassung (etwa von Kreativen) ist nach dem AÜG erlaubnispflichtig, und echte PR-/Lobbyarbeit kann Registerpflichten auslösen.
Weitere Varianten und Fragen zu Marketing & WerbeagenturGastronomie
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere eines Restaurants mit Ausschank von Speisen und Getränken.
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder zumindest eine Anzeige nach dem Gaststättenrecht nötig; hinzu kommen Hygienevorschriften und eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Der reine Speisenverkauf ist meist erlaubnisfrei. Diese Pflichten betreffen den Betrieb, nicht die Eintragung.
Weitere Varianten und Fragen zu GastronomieHandwerk & Bau
Ausführung von Maurer- und Betonbauarbeiten sowie von Hochbau- und Ausbauleistungen.
Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung, z. B. Maurer, Elektrotechniker, Sanitär-/Heizungsbau) setzen die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer voraus – in der GmbH genügt häufig ein angestellter Meister als Betriebsleiter. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B) sind anzeige-, aber nicht zulassungspflichtig.
Weitere Varianten und Fragen zu Handwerk & BauHausverwaltung
Erbringung nichthandwerklicher Dienstleistungen für Immobilieneigentümer, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietobjekten (Wohnimmobilienverwaltung gemäß § 34c GewO).
Die gewerbliche WEG-Verwaltung und die Verwaltung von Wohnraummietverhältnissen für Dritte fallen grundsätzlich unter § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. Die reine Verwaltung eigener Immobilien ist davon abzugrenzen. Benennen Sie im Gegenstand, ob Sie für Dritte oder ausschließlich für die Gesellschaft selbst tätig werden; zusätzliche Tätigkeiten sind gesondert zu prüfen.
Weitere Varianten und Fragen zu HausverwaltungCoaching & Training
Erbringung von Coaching-, Trainings- und Weiterbildungsleistungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Führung.
Business- und Life-Coaching ist erlaubnisfrei. Heilkundliche oder psychotherapeutische Tätigkeiten fallen dagegen unter das Heilpraktikergesetz und erfordern eine Erlaubnis. Formulieren Sie den Gegenstand so, dass er die Weiterbildung beschreibt – nicht die Behandlung.
Weitere Varianten und Fragen zu Coaching & TrainingFinanz- & Versicherungsvermittlung
Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO.
Für die Vermittlungsarten gelten unterschiedliche Erlaubnistatbestände, unter anderem §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO. Bei weiteren Finanzgeschäften können je nach Tätigkeit KWG, WpIG, KAGB oder ZAG maßgeblich sein. Soweit eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist, verlangt § 43 KWG ihren Nachweis vor der Registereintragung. Ein pauschaler Erlaubnisausschluss in der Satzung ersetzt die Prüfung des tatsächlichen Geschäftsmodells nicht.
Weitere Varianten und Fragen zu Finanz- & VersicherungsvermittlungFotografie & Medien
Erbringung von Foto- und Videodienstleistungen sowie die Produktion und Vermarktung von Medieninhalten.
Fotografie und Medienproduktion sind erlaubnisfrei (zulassungsfreies Handwerk, Anlage B1 der Handwerksordnung). Beachten Sie eher das Urheber- und Persönlichkeitsrecht in der täglichen Arbeit – für den Gegenstand selbst ist keine Erlaubnis nötig.
Weitere Varianten und Fragen zu Fotografie & MedienPflege & Gesundheit
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie die Erbringung von Leistungen der häuslichen Kranken- und Altenpflege und der Betreuung.
Wer mit den Pflegekassen abrechnen will, benötigt einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI; an die fachliche Leitung werden besondere Anforderungen gestellt. Heilkundliche Tätigkeiten setzen eine Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus. Haushaltsnahe Betreuung ohne Behandlungspflege ist dagegen weitgehend erlaubnisfrei.
Weitere Varianten und Fragen zu Pflege & GesundheitSo passen Sie das Muster an
- Ersetzen Sie die Produktgruppe oder Leistung durch Ihr tatsächliches Angebot.
- Ergänzen Sie weitere konkrete Tätigkeiten, wenn Sie diese ebenfalls planen.
- Prüfen Sie, ob eine Erlaubnis, Zulassung oder Eintragung in die Handwerksrolle nötig ist.
- Besprechen Sie die endgültige Fassung mit Notar oder IHK.
Für die Gewerbeanmeldung kann eine andere Beschreibung erforderlich sein. Zur GbR und ihrem Gesellschaftszweck finden Sie eine eigene Einordnung.
Häufige Fragen zu den Mustern
Wie lautet ein Beispiel für einen Unternehmensgegenstand?
Ein konkreter Entwurf ist: „Entwicklung und Vertrieb von Software zur digitalen Terminverwaltung sowie zugehörige technische Beratungsleistungen.“ Er benennt die Tätigkeit, das Produkt und den Schwerpunkt. Passen Sie den Text an Ihr tatsächliches Vorhaben an und lassen Sie ihn vor Verwendung prüfen.
Kann ich ein Muster für GmbH und UG verwenden?
Für den Unternehmensgegenstand gelten bei GmbH und UG grundsätzlich dieselben Anforderungen des GmbHG. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit. Ein Muster muss zu Ihrer Gesellschaft passen; es ist keine verbindlich geprüfte Satzung.
Kann ich mehrere Tätigkeiten in einem Gegenstand nennen?
Ja. Benennen Sie die Tätigkeiten einzeln und verständlich. Ein erkennbarer Schwerpunkt hilft bei der Einordnung. Ein pauschaler Zusatz wie „Dienstleistungen aller Art“ ersetzt die konkrete Beschreibung nicht.