Unternehmensgegenstand für Fotografie & Medien – Formulierung & Muster
Fotografie ist ein zulassungsfreies Handwerk – Sie brauchen keine Meisterpflicht und keine besondere Erlaubnis. Der Gegenstand kann die kreativen Leistungen also offen beschreiben, sollte aber einen Schwerpunkt erkennen lassen.
Wer neben Auftragsarbeiten auch eigene Inhalte vermarktet, nimmt das einfach mit auf – Stockfotos, Videoproduktion oder Lizenzgeschäft passen gut in eine Formulierung.
Muster
Formulierungen für Fotografie & Medien
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Erbringung von Foto- und Videodienstleistungen sowie die Produktion und Vermarktung von Medieninhalten.
Erstellung, Bearbeitung und Vermarktung von Foto-, Video- und Medienproduktionen, einschließlich der Vergabe von Nutzungsrechten und des Handels mit zugehörigem Zubehör.
Erlaubnis-Hinweis
Fotografie und Medienproduktion sind erlaubnisfrei (zulassungsfreies Handwerk, Anlage B1 der Handwerksordnung). Beachten Sie eher das Urheber- und Persönlichkeitsrecht in der täglichen Arbeit – für den Gegenstand selbst ist keine Erlaubnis nötig.
Gegenstand für Fotografie & Medien generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.
Häufige Fragen
Fotografie & Medien: kurz beantwortet
Brauche ich eine Eintragung in die Handwerksrolle?
Als zulassungsfreies Handwerk ist die Fotografie anzeige-, aber nicht zulassungspflichtig. Eine Meisterpflicht besteht nicht.
Deckt der Gegenstand auch den Verkauf von Stockmaterial ab?
Wenn Sie „Vermarktung von Medieninhalten“ und „Vergabe von Nutzungsrechten“ aufnehmen, ist das Lizenzgeschäft abgedeckt.
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