Unternehmensgegenstand für Finanz- & Versicherungsvermittlung – Muster
Kaum eine Branche ist so dicht reguliert. Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittlung haben jeweils eigene Erlaubnistatbestände in der Gewerbeordnung. Der Gegenstand sollte präzise sagen, was Sie vermitteln – am besten mit Paragrafenbezug.
Eine Besonderheit: Echte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG brauchen die BaFin-Erlaubnis schon für die Handelsregistereintragung. Hier ist Sorgfalt im Gegenstand Pflicht.
Muster
Formulierungen für Finanz- & Versicherungsvermittlung
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO.
Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34f GewO sowie die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 34i GewO.
Erlaubnis-Hinweis
Für die Vermittlungsarten gelten unterschiedliche Erlaubnistatbestände, unter anderem §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO. Bei weiteren Finanzgeschäften können je nach Tätigkeit KWG, WpIG, KAGB oder ZAG maßgeblich sein. Soweit eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist, verlangt § 43 KWG ihren Nachweis vor der Registereintragung. Ein pauschaler Erlaubnisausschluss in der Satzung ersetzt die Prüfung des tatsächlichen Geschäftsmodells nicht.
Gegenstand für Finanz- & Versicherungsvermittlung generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere konkrete Varianten.
Häufige Fragen
Finanz- & Versicherungsvermittlung: kurz beantwortet
Warum ist die KWG-Erlaubnis anders als § 34c oder § 34d?
Bei § 32 KWG verlangt das Registergericht die BaFin-Erlaubnis bereits vor der Eintragung. Bei den GewO-Erlaubnissen genügt sie in der Regel zur Aufnahme der Tätigkeit, nicht schon für die Eintragung.
Kann ich mehrere Vermittlungsarten kombinieren?
Ja, wenn Sie die jeweiligen Erlaubnisse haben. Nennen Sie dann jeden Paragrafen ausdrücklich, damit Umfang und Erlaubnispflicht erkennbar sind.
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