Unternehmensgegenstand für Immobilienmakler – Formulierung & Muster
Die Maklertätigkeit gehört zu den erlaubnispflichtigen Geschäften. Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34c GewO – und das sollte der Unternehmensgegenstand erkennen lassen.
Für das Handelsregister selbst ist die Erlaubnis meist nicht Eintragungsvoraussetzung; für den Start der Tätigkeit aber sehr wohl. Ein klarer Bezug auf § 34c GewO macht die Formulierung sauber und signalisiert, dass Sie die Pflicht kennen.
Muster
Formulierungen für Immobilienmakler
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume (Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO).
Vermittlung von Immobilien gemäß § 34c GewO sowie die Beratung rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
Erlaubnis-Hinweis
Die Vermittlung fremder Immobilien ist nach § 34c Abs. 1 GewO erlaubnispflichtig – das gilt auch für Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Verwalten oder vermitteln Sie ausschließlich eigene Immobilien, sollte der Gegenstand das ausdrücklich sagen („Verwaltung eigener Immobilien“), denn das ist erlaubnisfrei.
Gegenstand für Immobilienmakler generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.
Häufige Fragen
Immobilienmakler: kurz beantwortet
Muss ich § 34c GewO wörtlich nennen?
Verpflichtend ist das nicht, aber sehr empfehlenswert. Der ausdrückliche Bezug macht klar, dass es um die erlaubnispflichtige Maklertätigkeit geht – das vermeidet Rückfragen.
Brauche ich die § 34c-Erlaubnis schon für die Eintragung?
In der Regel nicht: Die gewerberechtliche Erlaubnis ist meist keine Voraussetzung für die Handelsregistereintragung, aber für die Aufnahme der Tätigkeit. Anders nur bei Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG.
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