Unternehmensgegenstand für IT-Dienstleister – Formulierung & Muster
„IT-Dienstleistungen aller Art“ klingt praktisch, hilft Ihnen vor dem Registergericht aber nicht weiter. Das Gericht möchte erkennen, ob Sie Software entwickeln, Systeme betreuen oder beraten. Je konkreter der Schwerpunkt, desto reibungsloser die Eintragung.
Das Schöne an der IT: Die meisten Tätigkeiten sind erlaubnisfrei. Sie können den Gegenstand also klar benennen und mit „insbesondere“ Spielraum für neue Felder lassen, ohne in eine Erlaubnispflicht zu geraten.
Muster
Formulierungen für IT-Dienstleistung
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Software sowie die Beratung von Unternehmen bei Auswahl, Einführung und Anpassung von IT-Systemen.
Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die Entwicklung von Individualsoftware und Webanwendungen, die IT-Beratung sowie der Betrieb und die Wartung von IT-Infrastruktur.
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting und der Handel mit Hard- und Software.
Erlaubnis-Hinweis
Klassische IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Achtung nur an den Rändern: Wer Zahlungsdienste anbietet, kann unter das ZAG fallen; wer Telekommunikationsdienste erbringt, hat Meldepflichten nach dem TKG. Reine Entwicklung, Beratung und Betrieb brauchen keine Erlaubnis.
Gegenstand für IT-Dienstleistung generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.
Häufige Fragen
IT-Dienstleistung: kurz beantwortet
Muss ich jede Programmiersprache oder Technologie nennen?
Nein. Das Registergericht will den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen, nicht Ihren Tech-Stack. „Entwicklung von Individualsoftware“ genügt – Details gehören nicht in die Satzung.
Deckt der Gegenstand auch den Verkauf eigener SaaS-Produkte ab?
Wenn Sie „Entwicklung und Vertrieb von Software“ aufnehmen, ist der Betrieb einer eigenen Software-as-a-Service-Lösung in der Regel mit abgedeckt. Im Zweifel ergänzen Sie „einschließlich des Betriebs eigener Softwareprodukte“.
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