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Unternehmensgegenstand für IT-Dienstleister – Formulierung & Muster

„IT-Dienstleistungen aller Art“ klingt praktisch, hilft Ihnen vor dem Registergericht aber nicht weiter. Das Gericht möchte erkennen, ob Sie Software entwickeln, Systeme betreuen oder beraten. Je konkreter der Schwerpunkt, desto reibungsloser die Eintragung.

Das Schöne an der IT: Die meisten Tätigkeiten sind erlaubnisfrei. Sie können den Gegenstand also klar benennen und mit „insbesondere“ Spielraum für neue Felder lassen, ohne in eine Erlaubnispflicht zu geraten.

Muster

Formulierungen für IT-Dienstleistung

Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.

Präzise

Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Software sowie die Beratung von Unternehmen bei Auswahl, Einführung und Anpassung von IT-Systemen.

Mit Flexibilität

Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die Entwicklung von Individualsoftware und Webanwendungen, die IT-Beratung sowie der Betrieb und die Wartung von IT-Infrastruktur.

Breit aufgestellt

Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting und der Handel mit Hard- und Software.

Erlaubnis-Hinweis

Klassische IT-Dienstleistungen sind erlaubnisfrei. Achtung nur an den Rändern: Wer Zahlungsdienste anbietet, kann unter das ZAG fallen; wer Telekommunikationsdienste erbringt, hat Meldepflichten nach dem TKG. Reine Entwicklung, Beratung und Betrieb brauchen keine Erlaubnis.

Gegenstand für IT-Dienstleistung generieren

Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.

Ein, zwei Sätze genügen.0/1500

Wir schicken Ihnen das Ergebnis zu. Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hinweis: Automatisiert erstellte Formulierungshilfe auf Basis typischer Muster – keine Rechtsberatung. Bitte vor der Beurkundung vom Notar bzw. der IHK prüfen lassen.

Häufige Fragen

IT-Dienstleistung: kurz beantwortet

Muss ich jede Programmiersprache oder Technologie nennen?

Nein. Das Registergericht will den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen, nicht Ihren Tech-Stack. „Entwicklung von Individualsoftware“ genügt – Details gehören nicht in die Satzung.

Deckt der Gegenstand auch den Verkauf eigener SaaS-Produkte ab?

Wenn Sie „Entwicklung und Vertrieb von Software“ aufnehmen, ist der Betrieb einer eigenen Software-as-a-Service-Lösung in der Regel mit abgedeckt. Im Zweifel ergänzen Sie „einschließlich des Betriebs eigener Softwareprodukte“.

Ihre nächsten Schritte nach der Gründung

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Wenn der Gegenstand steht, kommen Konto und Buchhaltung. Diese Dienste nutzen Gründerinnen und Gründer am häufigsten.

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