Erlaubnisrecht
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Unternehmensgegenstand
Ob eine Gesellschaft eine behördliche Erlaubnis benötigt, steht nicht im Handelsregister – das Registergericht prüft das (in der Regel) nicht. Trotzdem muss der Unternehmensgegenstand erkennen lassen, wenn eine Erlaubnis gesetzlich vorausgesetzt wird. Unklare oder zu pauschale Formulierungen können dazu führen, dass das Registergericht nachfragt, die BaFin Probleme macht oder Sie nach der Gründung schlicht nicht tätig werden dürfen. Hier lesen Sie, was in welchen Bereichen gilt – mit Musterformulierungen für den Gegenstand.
Grundsatz: Erlaubnis ist keine Eintragungsvoraussetzung – meistens
Das Handelsregister prüft nicht, ob Ihre Gesellschaft die nötigen Genehmigungen hat. Die Eintragung erfolgt, sobald der Gegenstand bestimmt genug und nicht offensichtlich gesetzwidrig ist. Was Sie dann tatsächlich betreiben dürfen, ist eine andere Frage.
Für die meisten erlaubnispflichtigen Bereiche gilt: Die erforderliche Erlaubnis muss vor Aufnahme der betroffenen Tätigkeit vorliegen. Ein Antrag allein reicht nicht aus. Trotzdem sollte der Gegenstand die Erlaubnispflicht erkennbar widerspiegeln – aus zwei Gründen. Erstens schützt das die Gesellschaft vor dem Vorwurf, den Gegenstand bewusst verschleiert zu haben. Zweitens verlangen manche Behörden den Gesellschaftsvertrag als Nachweis, wenn Sie eine Erlaubnis beantragen.
Wichtige Ausnahme: § 32 KWG. Bei Finanzdienstleistungen und Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz muss die BaFin-Erlaubnis vor der Handelsregistereintragung vorliegen. Mehr dazu weiter unten.
§ 34c GewO: Immobilienmakler, Bauträger, Darlehensvermittler
§ 34c der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und – seit der Wohnimmobilienverwaltungs-Reform – auch für Verwalter fremder Wohnimmobilien. Die Erlaubnis stellt die zuständige Behörde (je nach Bundesland Gewerbeamt oder Kreisverwaltung) aus; sie setzt persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus.
Für den Unternehmensgegenstand bedeutet das: Nennen Sie die konkrete Tätigkeit beim Namen. „Immobilienmakler" reicht als Stichwort nicht. Besser ist es, den Charakter der Tätigkeit – Nachweis oder Vermittlung, welche Immobilien, welche Vertragsarten – kurz zu beschreiben.
Muster § 34c GewO (Immobilienmakler): „Nachweis und Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Wohn- und Gewerbeimmobilien; Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34c GewO."
Wer ausschließlich eigene Immobilien verwaltet oder verkauft, fällt nicht unter § 34c GewO – das ist erlaubnisfrei. Den Unterschied sollten Sie dann aber ausdrücklich im Gegenstand klarstellen: „Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigener Immobilien und Grundstücke." Gerade bei Hausverwaltungsgesellschaften kommt es auf diese Abgrenzung an – mehr dazu auf der Branchenseite Hausverwaltung.
Zur Branchenseite: Unternehmensgegenstand Immobilienmakler.
§ 34d, § 34f, § 34h, § 34i GewO: Finanz- und Versicherungsvermittlung
Die Gewerbeordnung kennt mehrere gestufte Erlaubnistatbestände rund um Finanz- und Versicherungsprodukte:
- § 34d GewO – Versicherungsvermittler und -berater: Wer Versicherungsverträge vermittelt (Makler, Agent) oder berät, braucht diese Erlaubnis. Im Gegenstand: Tätigkeitsbeschreibung mit Verweis auf § 34d GewO.
- § 34f GewO – Finanzanlagenvermittler: Gilt für die Vermittlung von Investmentfonds, Vermögensanlagen und bestimmten anderen Produkten. Wichtig: Wertpapierdienstleistungen (Aktien, Anleihen über Wertpapierprospekt) unterliegen dem KWG und erfordern eine BaFin-Erlaubnis (§ 32 KWG), nicht nur § 34f GewO.
- § 34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater: Für provisionsfreie Beratung zu Finanzanlagen. Separate Erlaubnis; gleichzeitiges Halten einer § 34f-Erlaubnis ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- § 34i GewO – Immobiliardarlehensvermittler: Betrifft die Vermittlung und Beratung zu grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen an Verbraucher. Die Formulierung im Gegenstand sollte nah am Gesetzestext bleiben.
Muster § 34f GewO: „Vermittlung von Investmentfondsanteilen und sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG; Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO."
Muster § 34i GewO: „Beratung zu und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB; Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO."
Weitere Informationen zur Branche finden Sie auf der Seite Finanz- und Versicherungsvermittlung.
§ 32 KWG: Finanzdienstleistungen und die BaFin-Erlaubnis
Wer Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will – soweit diese unter den Anwendungsbereich des KWG fallen – benötigt die dafür vorgesehene Erlaubnis. Für Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste können andere Aufsichtsgesetze wie WpIG oder ZAG einschlägig sein. Eine pauschale Zuordnung sämtlicher Finanzleistungen zu § 32 KWG wäre deshalb unzutreffend. Das ist in zweierlei Hinsicht besonders streng.
Erstens: Die BaFin-Erlaubnis muss bereits bei der Handelsregistereintragung vorliegen. Das Registergericht trägt eine Gesellschaft, deren Gegenstand KWG-erlaubnispflichtige Geschäfte umfasst, nur ein, wenn eine solche Erlaubnis nachgewiesen ist.
Zweitens: Ein pauschaler Ausschluss-Zusatz wie „ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG" löst dieses Problem nicht. Die BaFin akzeptiert solche Formulierungen nicht – sie sieht darin keine ausreichende Abgrenzung. Im Zweifel entscheidet nach § 4 KWG die BaFin, ob eine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.
Wer also Finanzdienstleistungen im KWG-Sinne plant, muss zuerst bei der BaFin eine Erlaubnis beantragen, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann. Das dauert Monate und erfordert ein Mindestanfangskapital, geeignete Geschäftsleiter und ein Risikomanagement. Wir raten deshalb dringend, frühzeitig Rechts- oder Regulierungsberatung einzuholen.
Muster § 32 KWG (Anlagevermittlung): „Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG; Tätigkeit nach Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 KWG."
RDG und StBerG: Rechtsdienstleistungen und Steuerberatung
Wer konkrete fremde Rechtsangelegenheiten rechtlich prüft, muss die Befugnisse und Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes beachten. Eine allgemeine Formulierung wie „Beratung“ erweitert diese Befugnisse nicht. Beschreiben Sie deshalb das tatsächliche Sachgebiet.
Auch Buchführungsleistungen sind nicht pauschal erlaubnisfrei. § 6 StBerG sieht Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten vor und knüpft sie an Voraussetzungen. Bei den dort genannten laufenden Buchführungs- und Lohnabrechnungstätigkeiten sind insbesondere die Ausbildung und praktische Erfahrung der verantwortlichen Personen relevant.
Ein Formulierungsentwurf muss den tatsächlich zulässigen Leistungsumfang benennen. Ein bloßer Zusatz „keine Steuerberatung“ ersetzt weder die fachlichen Voraussetzungen noch eine Prüfung, welche Leistungen angeboten werden dürfen.
Handwerksordnung: Zulassungspflichtiges Handwerk und Handwerksrolle
Die Handwerksordnung unterscheidet zwei Kategorien. Anlage-A-Handwerke – darunter Maurer und Betonbauer, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Zahntechniker und weitere – sind zulassungspflichtig. Wer ein solches Handwerk selbstständig betreiben will, braucht die Eintragung in die Handwerksrolle; Die Voraussetzungen für die Eintragung können etwa über die Qualifikation der Betriebsleitung erfüllt werden; daneben bestehen gesetzliche Ausübungsberechtigungen und Ausnahmen. Die zuständige Handwerkskammer prüft den konkreten Fall.
Anlage-B-Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe erfordern grundsätzlich keine Meisterprüfung. Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist der Beginn des Betriebs nach § 18 HwO der Handwerkskammer anzuzeigen.
Die Handwerksrolle ist kein Eintragungshindernis für das Handelsregister – die Eintragung der Gesellschaft erfolgt unabhängig davon. Gleichwohl sollte der Unternehmensgegenstand das betreffende Handwerk klar benennen. Das erleichtert auch die Anmeldung bei der Handwerkskammer.
Muster Elektroinstallation (zulassungspflichtig): „Installation, Montage, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen in Gebäuden und im Außenbereich; Betrieb eines Elektrotechnikerbetriebs gemäß Anlage A zur Handwerksordnung."
Weitere Hinweise für Handwerksbetriebe finden Sie auf der Seite Unternehmensgegenstand Handwerk & Bau.
Heilberufe und Pflege: Approbation, Heilpraktikererlaubnis und SGB-Zulassung
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und weitere Heilberufe benötigen die staatliche Approbation. Wer ohne Approbation Heilkunde ausüben will, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und ähnliche Gesundheitsberufe sind über eigene Berufsgesetze geregelt.
Für ambulante Pflegedienste gilt: Die Gründung einer Gesellschaft ist auch ohne besondere Zulassung möglich, für Leistungen der Pflegeversicherung ist grundsätzlich ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI relevant. Die häusliche Krankenpflege zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt eigenen Verträgen nach § 132a SGB V. Der SGB-XI-Vertrag allein deckt diese Leistungen nicht ab.
Muster ambulanter Pflegedienst: „Erbringung ambulanter Pflegeleistungen nach dem SGB XI und SGB V; Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen; Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI."
Gerade in der Gesundheitsbranche ist die Formulierung des Unternehmensgegenstands eng mit den Zulassungsvoraussetzungen verzahnt. Auf der Seite Pflege & Gesundheit finden Sie branchenspezifische Muster.
Was das für Ihre Formulierung bedeutet
Grundregel: Nennen Sie erlaubnispflichtige Tätigkeiten beim Namen und, wo vorhanden, mit dem einschlägigen Paragrafen. Das ist kein Schwäche-Eingeständnis – es zeigt dem Registergericht und zukünftigen Geschäftspartnern, dass Sie die regulatorische Lage kennen.
Für die praktische Arbeit empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Prüfen Sie mit dem Unternehmensgegenstand-Generator eine erste Formulierung. Der Generator weist auf bekannte Erlaubnispflichten hin. Lassen Sie den fertigen Gegenstand anschließend vom Notar – oder bei Gewerbeerlaubnissen von der zuständigen IHK – gegenlesen. Bei BaFin-regulierten Tätigkeiten führt kein Weg an einem spezialisierten Rechtsanwalt vorbei.
Wer seinen Gegenstand nachträglich anpassen muss, weil eine Tätigkeit hinzukommt oder wegfällt, benötigt eine Satzungsänderung mit notarieller Beurkundung. Wie das funktioniert, erklärt der Artikel Unternehmensgegenstand ändern.
Formulierung in zwei Minuten
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit – der Generator liefert mehrere konkrete Varianten samt Hinweisen.
Quellen
- § 43 KWG – Registervorschriften
- § 6 StBerG – Ausnahmen und Voraussetzungen
- § 18 HwO – Anzeigepflicht bei zulassungsfreien Handwerken
- § 132a SGB V – Häusliche Krankenpflege
- § 34c GewO – Makler, Bauträger u. a.
- § 32 KWG – Erlaubnis (BaFin)
- Gewerbeordnung im Volltext
- Handwerksordnung im Volltext
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetzestext und die Prüfung durch Notar bzw. IHK.
Häufige Fragen
Muss ich für eine GmbH, die Immobilien vermittelt, vor der Gründung eine Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen?
Nein. Die § 34c GewO-Erlaubnis ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Handelsregistereintragung. Vor Aufnahme der erlaubnispflichtigen Maklertätigkeit muss sie aber vorliegen. Die bloße Antragstellung genügt nicht.
Warum reicht der Zusatz „ausgenommen erlaubnispflichtige KWG-Geschäfte" im Unternehmensgegenstand nicht?
Die BaFin akzeptiert solche pauschalen Ausschlussklauseln nicht. Nach § 4 KWG entscheidet im Zweifel die BaFin, ob eine Tätigkeit unter das KWG fällt. Wer KWG-erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben will, muss die BaFin-Erlaubnis beantragen und nachweisen – und zwar vor der Handelsregistereintragung.
Kann eine GmbH Buchführung für andere Unternehmen anbieten, ohne eine Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft zu haben?
Nur innerhalb der gesetzlichen Befugnisse und Ausnahmen. § 6 StBerG knüpft bestimmte laufende Buchführungs- und Lohnabrechnungstätigkeiten an Ausbildungs- und Berufspraxisvoraussetzungen der verantwortlichen Personen. Eine allgemeine Bezeichnung als Buchführungsservice erlaubt nicht sämtliche steuerlichen Leistungen.
Was gilt für die Anlage A der Handwerksordnung – brauche ich einen Meister, um eine GmbH zu gründen?
Eine GmbH kann auch ohne Meistertitel im Handelsregister eingetragen werden. Für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Anlage-A-Handwerks müssen die Voraussetzungen für die Handwerksrolleneintragung erfüllt sein. Neben der Meisterqualifikation kommen gesetzliche Ausübungsberechtigungen oder Ausnahmen in Betracht; die Handwerkskammer prüft den Einzelfall. Fehlt die Handwerksrolleneintragung, darf das Handwerk nicht ausgeübt werden.
Ihre nächsten Schritte nach der Gründung
AnzeigeWenn der Gegenstand steht, kommen Konto und Buchhaltung. Diese Dienste nutzen Gründerinnen und Gründer am häufigsten.
Qonto
Geschäftskonto für GmbH und UG – inklusive Konto schon in Gründung mit Einzahlungsbescheinigung fürs Handelsregister.
Konto vergleichenLexware Office
Buchhaltung, Belege und EÜR/Bilanz-Vorbereitung – mit Schnittstelle zum Steuerberater.
Kostenlos testen