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Unternehmensgegenstand für Unternehmensberatung – Formulierung & Muster

Bei Beratungsleistungen reagieren Registergerichte empfindlich auf das schlichte Wort „Beratung“ oder „Consulting“. Der Grund: Erst das Sachgebiet zeigt, ob eine Erlaubnis nötig ist – Rechtsberatung fällt unter das RDG, Steuerberatung unter das StBerG.

Die gute Nachricht: Die klassische Unternehmensberatung ist erlaubnisfrei. Sie müssen nur das Beratungsfeld benennen, dann ist die Formulierung sauber.

Muster

Formulierungen für Unternehmensberatung

Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.

Präzise

Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Organisation, Prozesse und Unternehmensstrategie.

Mit Flexibilität

Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Fragen, einschließlich Projekt- und Interim-Management, sowie die Durchführung von Schulungen.

Erlaubnis-Hinweis

Unternehmensberatung ist erlaubnisfrei. Sobald jedoch Rechtsdienstleistungen (RDG), Steuerberatung (StBerG) oder Finanz- und Anlageberatung (GewO/KWG) hinzukommen, greifen eigene Erlaubnispflichten. Nennen Sie deshalb das Sachgebiet – „Beratung“ allein ist zu unbestimmt.

Gegenstand für Unternehmensberatung generieren

Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.

Ein, zwei Sätze genügen.0/1500

Wir schicken Ihnen das Ergebnis zu. Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hinweis: Automatisiert erstellte Formulierungshilfe auf Basis typischer Muster – keine Rechtsberatung. Bitte vor der Beurkundung vom Notar bzw. der IHK prüfen lassen.

Häufige Fragen

Unternehmensberatung: kurz beantwortet

Warum reicht „Unternehmensberatung“ nicht als ganzer Gegenstand?

Oft genügt es tatsächlich – kritisch wird es, wenn unklar bleibt, worauf sich die Beratung bezieht. Mit einem Sachgebiet („insbesondere in den Bereichen …“) sind Sie auf der sicheren Seite.

Darf ich nebenbei rechtlich oder steuerlich beraten?

Nein, nicht ohne eigene Erlaubnis. Rechts- und Steuerberatung sind eigenständig reguliert. Nehmen Sie solche Tätigkeiten nur auf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre nächsten Schritte nach der Gründung

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