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Unternehmensgegenstand für Coaching & Training – Formulierung & Muster

Coaching und Training sind erlaubnisfrei – solange es um Persönlichkeitsentwicklung, Business-Themen oder Weiterbildung geht. Der Gegenstand sollte das Tätigkeitsfeld benennen, damit klar ist, dass keine Heilkunde gemeint ist.

Genau hier liegt die einzige echte Stolperfalle: Sobald Coaching in psychotherapeutische Behandlung kippt, sind Sie im Bereich des Heilpraktikergesetzes.

Muster

Formulierungen für Coaching & Training

Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.

Präzise

Erbringung von Coaching-, Trainings- und Weiterbildungsleistungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Führung.

Mit Flexibilität

Konzeption und Durchführung von Seminaren, Trainings und Coachings sowie die Erstellung und der Vertrieb zugehöriger Lern- und Medieninhalte.

Erlaubnis-Hinweis

Business- und Life-Coaching ist erlaubnisfrei. Heilkundliche oder psychotherapeutische Tätigkeiten fallen dagegen unter das Heilpraktikergesetz und erfordern eine Erlaubnis. Formulieren Sie den Gegenstand so, dass er die Weiterbildung beschreibt – nicht die Behandlung.

Gegenstand für Coaching & Training generieren

Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.

Ein, zwei Sätze genügen.0/1500

Wir schicken Ihnen das Ergebnis zu. Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hinweis: Automatisiert erstellte Formulierungshilfe auf Basis typischer Muster – keine Rechtsberatung. Bitte vor der Beurkundung vom Notar bzw. der IHK prüfen lassen.

Häufige Fragen

Coaching & Training: kurz beantwortet

Darf eine Coaching-GmbH auch Online-Kurse verkaufen?

Ja. Nehmen Sie „Erstellung und Vertrieb zugehöriger Lerninhalte“ auf, dann sind digitale Kurse und Mitgliederbereiche abgedeckt.

Ab wann wird es heilkundlich?

Wenn Sie psychische Leiden behandeln oder lindern wollen, ist die Grenze zur Heilkunde überschritten. Reines Coaching zur Zielerreichung oder Weiterbildung bleibt erlaubnisfrei.

Ihre nächsten Schritte nach der Gründung

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Wenn der Gegenstand steht, kommen Konto und Buchhaltung. Diese Dienste nutzen Gründerinnen und Gründer am häufigsten.

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