Unternehmensgegenstand der GmbH – Formulierung, Pflichten, Kosten
Die GmbH ist die bekannteste Kapitalgesellschaft in Deutschland – und ihr Unternehmensgegenstand ist Pflichtbestandteil der Satzung. § 3 Abs. 1 GmbHG schreibt vor, dass der Gegenstand im Gesellschaftsvertrag steht; von dort wandert er ins Handelsregister.
Wer eine GmbH gründet, hat meist klare Absichten. Genau das soll der Gegenstand zeigen: präzise genug für das Registergericht, offen genug für die nächsten Jahre.
Eckdaten
GmbH auf einen Blick
- Stammkapital
- 25.000 € (mind. 12.500 € bei Anmeldung eingezahlt)
- Haftung
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- Gründung
- notarielle Beurkundung + Eintragung ins Handelsregister (HRB)
- Geschäftsführer
- mindestens eine Person
- Gründungskosten
- rund 600 – 1.200 € (je nach Satzung und Gesellschafterzahl)
- Buchführung
- doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Bilanz
Haftung und Stammkapital
Der größte Vorteil der GmbH liegt im Namen: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das private Vermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich außen vor – vorausgesetzt, das Stammkapital wird ordentlich aufgebracht und nicht ausgehöhlt.
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €. Bei der Anmeldung muss mindestens die Hälfte, also 12.500 €, eingezahlt sein. Sacheinlagen (etwa Maschinen oder ein Fahrzeug) sind möglich, müssen aber bewertet und im Sachgründungsbericht belegt werden.
Der Unternehmensgegenstand in der GmbH-Satzung
Der Gegenstand muss den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit erkennen lassen. Pauschalformeln wie „Handel mit Waren aller Art“ gelten als nicht hinreichend bestimmt und werden regelmäßig beanstandet. Bewährt hat sich ein klarer Kern, den Sie bei Bedarf mit „insbesondere …“ öffnen.
Ein zweiter Punkt: Lässt der Gegenstand eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erkennen (etwa nach § 34c GewO oder § 32 KWG), achtet das Gericht darauf. Bei Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG muss die BaFin-Erlaubnis sogar schon zur Eintragung vorliegen.
Gründung und Kosten im Überblick
Der Ablauf ist eingespielt: Gesellschaftsvertrag aufsetzen, beim Notar beurkunden, Stammkapital einzahlen, zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
Die Kosten hängen von der Variante ab. Mit einem Musterprotokoll (bis drei Gesellschafter, einfache Fälle) bleibt es günstiger; eine individuelle Satzung kostet mehr, ist aber flexibler. Realistisch sind inklusive Notar, Handelsregister und Nebenkosten rund 600 bis 1.200 €.
Muster
Gegenstand für die GmbH formulieren
Beispiele, die den Anforderungen an die Bestimmtheit genügen.
Erbringung von Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing und Mediengestaltung.
Groß- und Einzelhandel mit Sportartikeln und Outdoor-Ausrüstung sowie der Im- und Export entsprechender Waren.
Gegenstand für Ihre GmbH generieren
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Häufige Fragen
GmbH: kurz beantwortet
Kann ich den Gegenstand später ändern?
Ja. Eine Änderung ist eine Satzungsänderung: Sie braucht einen Gesellschafterbeschluss mit mindestens drei Vierteln der Stimmen, eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.
Muss der Gegenstand alle künftigen Geschäfte abdecken?
Nein. Es genügt der erkennbare Schwerpunkt. Für Spielraum sorgt der Zusatz „insbesondere“ – Sie müssen nicht jedes denkbare Geschäftsfeld auflisten.
Ihre nächsten Schritte nach der Gründung
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