Unternehmensgegenstand der UG (haftungsbeschränkt) – Muster & Pflichten
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH – oft „Mini-GmbH“ genannt. Für den Unternehmensgegenstand gelten dieselben Maßstäbe: Er muss bestimmt sein und steht in der Satzung.
Der Unterschied liegt im Kapital und in einer Sparpflicht. Wer mit kleinem Budget startet, findet hier den Einstieg in die Haftungsbeschränkung.
Eckdaten
UG (haftungsbeschränkt) auf einen Blick
- Stammkapital
- ab 1 € (voll in bar einzuzahlen, keine Sacheinlagen)
- Firmierung
- Pflichtzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“
- Rücklage
- 25 % des Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
- Haftung
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- Gründung
- notarielle Beurkundung + Handelsregister, oft per Musterprotokoll
- Gründungskosten
- rund 300 – 800 € (mit Musterprotokoll)
Was die UG von der GmbH unterscheidet
Rechtlich ist die UG eine GmbH mit zwei Sonderregeln: Sie darf schon ab einem Euro Stammkapital gegründet werden, und sie muss den Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ führen. Das Kapital ist vollständig in Geld einzuzahlen – Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
In der Praxis startet kaum jemand mit einem Euro. Sinnvoll ist so viel Kapital, dass die Gründungskosten und die ersten Ausgaben gedeckt sind.
Die Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG
Damit aus der schlank gestarteten UG mit der Zeit echtes Eigenkapital wird, schreibt § 5a Abs. 3 GmbHG eine Sparpflicht vor: Ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich eines Verlustvortrags) muss in eine gesetzliche Rücklage fließen.
Diese Rücklage darf nur begrenzt verwendet werden – vor allem, um sie später in Stammkapital umzuwandeln. Erreicht das Stammkapital 25.000 €, entfällt die Pflicht, und die Gesellschaft kann (muss aber nicht) zur GmbH umfirmieren.
Der Unternehmensgegenstand bei der UG
Beim Gegenstand gibt es keine Erleichterung gegenüber der GmbH: Das Registergericht verlangt dieselbe Bestimmtheit. „Dienstleistungen aller Art“ wird auch bei der UG beanstandet.
Wer das Musterprotokoll nutzt, trägt den Gegenstand in das dafür vorgesehene Feld ein – auch hier gilt: konkret formulieren, Schwerpunkt benennen, bei Bedarf mit „insbesondere“ öffnen.
Muster
Gegenstand für die UG (haftungsbeschränkt) formulieren
Beispiele, die den Anforderungen an die Bestimmtheit genügen.
Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die Entwicklung von Webanwendungen und die IT-Beratung.
Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Künstlern und Dienstleistern, insbesondere im Bereich Eventmanagement.
Gegenstand für Ihre UG (haftungsbeschränkt) generieren
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Häufige Fragen
UG (haftungsbeschränkt): kurz beantwortet
Lohnt sich die UG oder lieber gleich die GmbH?
Die UG senkt die Einstiegshürde beim Kapital, bringt aber die Rücklagenpflicht und etwas Skepsis bei Geschäftspartnern. Wer das Stammkapital aufbringen kann, fährt mit der GmbH oft ruhiger.
Wird der Gegenstand bei der Umwandlung zur GmbH neu geprüft?
Die Umfirmierung ist eine Satzungsänderung. Der Gegenstand kann bleiben – nur die Firmierung ändert sich von „UG (haftungsbeschränkt)“ zu „GmbH“.
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