Unternehmensgegenstand für Hausverwaltung – Formulierung & Muster
Die Verwaltung fremder Wohnimmobilien ist seit 2018 erlaubnispflichtig – als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO. Der Gegenstand sollte deshalb klarmachen, dass es um die Verwaltung für Dritte geht.
Verwalten Sie ausschließlich eigene Immobilien, brauchen Sie keine Erlaubnis. Dann sollte der Gegenstand das ebenso ausdrücklich sagen – das ist ein häufiger Stolperstein.
Muster
Formulierungen für Hausverwaltung
Beispiele, die den Tätigkeitsschwerpunkt erkennen lassen – passen Sie sie an Ihren Fall an.
Erbringung nichthandwerklicher Dienstleistungen für Immobilieneigentümer, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietobjekten (Wohnimmobilienverwaltung gemäß § 34c GewO).
Erwerb, Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien.
Erlaubnis-Hinweis
Die Verwaltung fremder Wohnimmobilien (WEG- und Mietverwaltung) ist nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO erlaubnispflichtig. Wer nur eigenes Vermögen bzw. eigene Immobilien verwaltet, ist erlaubnisfrei – muss das aber ausdrücklich in den Gegenstand schreiben („Verwaltung eigener Immobilien“), sonst nimmt das Gericht eine erlaubnispflichtige Tätigkeit an.
Gegenstand für Hausverwaltung generieren
Beschreiben Sie Ihren konkreten Fall – Sie erhalten mehrere eintragungsfähige Varianten.
Häufige Fragen
Hausverwaltung: kurz beantwortet
Worin unterscheidet sich eigene von fremder Verwaltung?
Verwalten Sie Objekte, die der Gesellschaft selbst gehören, ist das erlaubnisfreie Vermögensverwaltung. Verwalten Sie für andere Eigentümer, greift die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO.
Gehört die Gewerbeordnung in den Satzungstext?
Sie müssen § 34c GewO nicht zitieren, aber der ausdrückliche Bezug schafft Klarheit und erspart Rückfragen des Gerichts.
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