Gründung
Kosten einer GmbH-Gründung: Gebühren und Planung für 2026
Bei einer regulären GmbH-Bargründung beträgt die Gebühr für die Ersteintragung ins Handelsregister derzeit 225 Euro. Notarkosten, Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Beratung kommen hinzu. Das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ist gesondert zu planen: Es ist Kapital der Gesellschaft und keine Gebühr. Einen verbindlichen Gesamtpreis gibt es ohne Angaben zum konkreten Gründungsfall nicht.
Welche Kostenpositionen müssen Sie einplanen?
- Notar: Beurkundung, Registeranmeldung, gegebenenfalls Vollzug und Betreuung sowie Auslagen und Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das GNotKG. Derselbe gesetzliche Gebührentatbestand wird nicht nach einem frei wählbaren Kanzleipreis abgerechnet.
- Handelsregister: Nr. 2100 der Anlage zur HRegGebV nennt für die Ersteintragung einer GmbH einschließlich UG 225 Euro. Bei mindestens einer Sacheinlage beträgt die Gebühr nach Nr. 2101 360 Euro. Umwandlungen und weitere angemeldete Vorgänge können anders behandelt werden.
- Gewerbeanmeldung: Die Gebühr richtet sich nach der zuständigen Kommune. Prüfen Sie den aktuellen Betrag im örtlichen Verwaltungsportal.
- Transparenzregister: Neben möglichen Mitteilungspflichten ist die laufende Registergebühr zu berücksichtigen. Prüfen Sie den aktuellen Gebührenbescheid beziehungsweise die Gebührenverordnung; diese Position ist keine einmalige Handelsregistergebühr.
- Weitere Leistungen: Steuerliche Beratung, Eröffnungsbilanz, anwaltliche Gestaltung und Geschäftskonto können zusätzliche Kosten verursachen. Klären Sie, welche Leistungen bereits in einem Angebot enthalten sind.
Stand dieser Gebührenangaben: 11. Oktober 2026. Ältere Angaben von 150 Euro für die reguläre Ersteintragung entsprechen nicht mehr dem hier verlinkten Gebührenverzeichnis.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Das vereinfachte Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG ist für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer vorgesehen. Das gesetzliche Musterprotokoll kombiniert mehrere Gründungsdokumente; darüber hinausgehende, vom Gesetz abweichende Bestimmungen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Ob es für Sie geeignet und günstiger ist, hängt von der Gesellschaft und den nötigen Regelungen ab. Eine individuelle Satzung kann zum Beispiel Absprachen für den späteren Ausstieg eines Gesellschafters berücksichtigen. Vergleichen Sie vollständige Kostenaufstellungen statt einzelner Beurkundungsgebühren: Auslagen, weitere Vorgänge und Registergebühren gehören ebenfalls dazu.
Auch beim Musterprotokoll muss der Unternehmensgegenstand konkret beschrieben werden. Nutzen Sie unsere Beispiele nach Branche als Ausgangspunkt für die Abstimmung mit dem Notar.
Stammkapital und Gebühren getrennt rechnen
Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt nach § 5 GmbHG 25.000 Euro. Bei einer reinen Bargründung müssen vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Für Sacheinlagen gelten zusätzliche Anforderungen.
Das Kapital steht der Gesellschaft für ihre Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Es ist trotzdem realer Finanzierungsbedarf und darf nicht wie frei entnehmbares Privatgeld behandelt werden. Die noch ausstehenden Einlagen bleiben geschuldet. Planen Sie außerdem genug Liquidität für Gründung und erste Betriebsausgaben ein.
Ist die UG bei der Gründung günstiger?
Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Dieses muss vor Anmeldung vollständig eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Ein geringeres Stammkapital bedeutet aber nicht, dass sämtliche Gebühren proportional sinken.
Die reguläre Registergebühr nach Nr. 2100 HRegGebV beträgt auch für die UG 225 Euro. Bei Notarkosten sind das konkrete Verfahren und die Wertvorschriften relevant. Die UG muss außerdem grundsätzlich ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage bilden. Die Einzahlung oder Ansammlung von Geld macht sie nicht automatisch zur GmbH; dafür ist eine entsprechende Kapitalerhöhung erforderlich.
Diese Angaben braucht eine belastbare Kostenaufstellung
- Rechtsform, Stammkapital und Zahl der Gesellschafter.
- Bar- oder Sachgründung und Zahl der Geschäftsführer.
- Musterprotokoll oder individuelle Satzung.
- Zusätzliche Vorgänge, etwa eine Prokura oder besondere Vertragsregelungen.
- Gewünschte Beratungsleistungen und Leistungen zur steuerlichen Einrichtung.
Bitten Sie die Notarkanzlei um eine Aufstellung mit Geschäftswert, Gebührentatbeständen, Auslagen und Umsatzsteuer. Ergänzen Sie die Registergebühr und die kommunalen Kosten. So sehen Sie, was ein Gesamtangebot tatsächlich abdeckt.
Eine klare Formulierung des Unternehmensgegenstands kann Rückfragen reduzieren. Sie garantiert jedoch weder einen festen Preis noch eine bestimmte Bearbeitungszeit.
Formulierung in zwei Minuten
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit – der Generator liefert mehrere konkrete Varianten samt Hinweisen.
Quellen
- Anlage HRegGebV – insbesondere Nr. 2100 und 2101
- § 2 GmbHG – Musterprotokoll und Form der Gründung
- § 5 GmbHG – Stammkapital
- § 7 GmbHG – Anmeldung und Einzahlungen
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft
- § 107 GNotKG – Gesellschaftsrechtliche Verträge und Satzungen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetzestext und die Prüfung durch Notar bzw. IHK.
Häufige Fragen
Was kostet die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister?
Bei einer regulären Bargründung nennt Nr. 2100 der Anlage zur HRegGebV 225 Euro. Bei mindestens einer Sacheinlage sind es nach Nr. 2101 360 Euro. Notarkosten und weitere angemeldete Vorgänge sind darin nicht enthalten. Stand: 11. Oktober 2026.
Zählt das Stammkapital zu den Gründungskosten?
Das Stammkapital ist keine Gebühr, sondern Kapital der Gesellschaft. Es gehört aber zum Finanzierungsbedarf. Bei einer GmbH beträgt es mindestens 25.000 Euro; bei einer reinen Bargründung sind vor Anmeldung insgesamt mindestens 12.500 Euro und mindestens ein Viertel je Geschäftsanteil einzuzahlen.
Warum unterscheiden sich Gesamtkostenschätzungen?
Sie können sich auf unterschiedliche Geschäftswerte, Satzungen und Vorgänge beziehen oder Leistungen wie Beratung und Umsatzsteuer unterschiedlich einbeziehen. Vergleichen Sie deshalb die vollständigen Positionen und die Annahmen der Berechnung.
Ihre nächsten Schritte nach der Gründung
AnzeigeWenn der Gegenstand steht, kommen Konto und Buchhaltung. Diese Dienste nutzen Gründerinnen und Gründer am häufigsten.
Qonto
Geschäftskonto für GmbH und UG – inklusive Konto schon in Gründung mit Einzahlungsbescheinigung fürs Handelsregister.
Konto vergleichenLexware Office
Buchhaltung, Belege und EÜR/Bilanz-Vorbereitung – mit Schnittstelle zum Steuerberater.
Kostenlos testen